NEC-Richtlinie
Wieso soll/darf man die Gülle nicht mehr breit verteilen? Was hat emissionsarme Gülleausbringung mit Feinstaub zu tun? Welche Techniken sind noch erlaubt?
Das österreichische Bundesministerium für Landwirtschaft hat einen NEC-Ratgeber für die Landwirtschaft veröffentlicht. „Weniger Ammoniak durch neue Technik - Die NEC-Richtlinie in der Landwirtschaft“. Hier werden diese Fragen ausführlich beantwortet.
Download >> NEC-Ratgeber.pdf <<
Überblick NEC-konforme Ausbringverfahren
Gülleart: | Rindergülle | Rindergülle | Rindergülle | Schweinegülle |
Güllebehandlung: | Verdünnung | Verdünnung | Separierung | - |
Ausbringung: | Breitverteilung | Bodennah | Bodennah | Bodennah |
Emissionsminderung: | 30 - 40 % | 30 - 60 % | 30 - 60 % | 30 - 60 % |
Optimal für: | < 20-30 GVE Alpine Gebiete | > 30 GVE | > 30 GVE | < & > 30 GVE |
Die wichtigsten Maßnahmen zur Ammoniak-Reduktion laut NEC-Ratgeber:
1. Güllelagerräume abdecken (Fest oder durch Bildung einer Schwimmdecke)
2. Nur kurz vor der Ausbringung aufrühren (Rührintervalle reduzieren)
3. Verdünnung 1:1 vor der Ausbringung (30 % Reduktion, unabhängig von Ausbringtechnik!)
4. Wahl des richtigen Ausbringzeitpunkts (unterschiedliche Reduktion, unabhängig von Ausbringtechnik!)
5. Schleppschlauch (30-35 % Reduktion, für Rindergülle Verdünnung erforderlich!)
6. Schleppschuh (30 - 60 % Reduktion, für Rindergülle Verdünnung erforderlich!)